Ja, es gibt zwar kein Gesetz und keine Verordnung und „nur“ eine QM-Leitlinie, aber das Kfz- und Fahrradfahren wird nach Kurznarkose (Magenspiegelung, Coloskopie, etc) grundsätzlich ärztlich „ausdrücklich nicht empfohlen“ (verbieten dürfen wir nicht) und auch explizit so aufgeklärt.

1

hm, da geht ja um die Haftung des Arztes: wenn nicht aufgeklärt wird, dass "nach Narkose 24 h kein Straßenverkehr" (in D), kann der Arzt haftbar gemacht werden

Replies

No replies yet