Ja, es gibt zwar kein Gesetz und keine Verordnung und „nur“ eine QM-Leitlinie, aber das Kfz- und Fahrradfahren wird nach Kurznarkose (Magenspiegelung, Coloskopie, etc) grundsätzlich ärztlich „ausdrücklich nicht empfohlen“ (verbieten dürfen wir nicht) und auch explizit so aufgeklärt.
hm, da geht ja um die Haftung des Arztes: wenn nicht aufgeklärt wird, dass "nach Narkose 24 h kein Straßenverkehr" (in D), kann der Arzt haftbar gemacht werden
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