Ich frage mich die ganze Zeit schon, ob die CDU schon wieder mal eine „Einschätzung“ vom Bundesverfassungsgericht braucht. Das hat schon 2019 mal darüber entschieden, da hieß das noch Hartz IV. 1/2

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„Damals betonten die Richter und Richterinnen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, auf das jeder Anspruch hat. Besonders bedeutend war folgender Satz in der Urteilsbegründung:

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  1. „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Zitat aus der FR 31.07.2024

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